Wichtiger Hinweis:
Aufhebung des Zollflugplatz-Zwangs
Bitte beachten Sie, dass die Aufhebung des Zollflugplatzzwangs keine Aufhebung der pflichtigen Zollanmeldung spätestens 2 Stunden vor Einreise bedeutet. Alle zollpflichtigen Flüge sind weiterhin an eine Anmeldepflicht, allerdings nicht an die Landung an einem Zollflugplatz, gebunden.